Leistungen

Strafrecht

Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu den Rechtsmittelverfahren, namentlich der Berufung und der Revision, sowie der Wiederaufnahme. Als Strafverteidiger sind wir bundesweit an allen Gerichten tätig.
Schwerpunkt liegt hierbei auf den Landgerichtsbezirken Karlsruhe, Baden-Baden, Offenburg, Freiburg, Waldshut-Tiengen und Konstanz.

Schwerpunkte unserer Arbeit sind neben dem klassischen Strafrecht, das Jugendstrafrecht, welches besonderes Fingerspitzengefühl erfordert, das Betäubungsmittelstrafrecht, mit der insoweit einhergehenden Beschaffungskriminalität, das Wirtschaftstrafrecht, das Subventionsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrechts sowie der Bereich der Kapitalstraftaten (Schwurgerichtsfälle) und die Strafvollstreckung.

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, vertrete ich Sie auch als Nebenkläger im Strafverfahren.

Mandate außerhalb des Strafrechts und des Verkehrsrechts übernehmen wir im Einzelfall nach Absprache oder kooperieren insoweit mit anderen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Ich übernehme selbstverständlich auch Pflichtverteidigungen.
Pflichtverteidiger werden hauptsächlich im Falle der Untersuchungshaft, bei Straftaten mit einer Mindeststrafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe, einem Strafprozess, dessen erster Rechtszug vor dem Landgericht stattfindet, und vergleichbaren Fällen beigeordnet.
Lassen Sie sich nicht von dem jeweiligen Gericht einen Ihnen unbekannten Verteidiger beiordnen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch sich Ihren Strafverteidiger auszusuchen.Sie werden in der Regel aufgefordert einen Verteidiger zu bennennen, hier können Sie mich gerne angeben.

Im Falle der Untersuchungshaft eines Angehörigen sprechen Sie mich bitte unmittelbar an, da nach neuem Untersuchungshaftrecht unmittelbar ein notwendiger Verteidiger zu bestellen ist.

Verkehrsrecht

Hatten Sie einen Unfall oder wurden Sie geblitzt? Sind Sie mit Alkohol am Steuer erwischt worden? Das Thema Verkehrsrecht hat viele Facetten bei denen die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes Vorteile mit sich bringt.

Wir erläutern Ihnen welche Ansprüche Ihnen aus dem Unfall zustehen. Oftmals bestehen andere Haftungsquoten als dies durch die Versicherungen im Rahmen der Schadensregulierung festgelegt wird. Verlieren Sie keine Zeit und vor allem kein Geld. Wir kennen Ihre Rechte. Gerne übernehmen wir
die komplette Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung für Sie.

Sollten Sie geblitzt worden sein, überprüfen wir für Sie das durchgeführte Messverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsmessung oder einem Rotlichtverstoß anhand der uns zustehenden Verfahrensakten und führen die nötige
Korrespondenz mit den Behörden um etwaige Fahrverbote, Geldstrafen, Bußgelder und Entziehungen der Fahrerlaubnis im Vorfeld vermeiden zu können.

Wussten Sie, dass man ein Fahrverbot unter gewissen Umständen gegen Erhöhung der Geldbuße vermeiden kann? Wir erläutern Ihnen unter welchen Voraussetzungen eine solche Neubescheidung durch die Behörden möglich ist.

Sollten Sie eine Straftat im Verkehr begangen haben, so stehen wir Ihnen im Rahmen eines möglichen Strafverfahrens (z.B. wegen Unfallflucht oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs i.S.d. Strafgesetzbuches) als Verteidiger von Beginn an zur Seite.